Mit Ausgabedatum April 2024 stehen nun nachfolgende Technischen Richtlinien (TR) des BVRS in überarbeiteter Fassung zur Verfügung. Die bisher verwendete Nummerierung wurde aufgegeben. Es handelt …
Mit Ausgabedatum April 2024 stehen nun nachfolgende Technischen Richtlinien (TR) des BVRS in überarbeiteter Fassung zur Verfügung. Die bisher verwendete Nummerierung wurde aufgegeben. Es handelt …
Rund um das Thema CE-Kennzeichnung ergeben sich immer wieder eine ganze Reihe von Fragestellungen. Was bei der CE-Kennzeichnung als Hersteller sowie als Verarbeiter von kennzeichnungspflichtigen …
Ab sofort können sich BVRS-Mitglieder im Ratgeber Technik der Homepage des BVRS eine Vorlage für ein Montageprotokoll herunterladen. Mit diesem Protokoll können Mitgliedbetriebe nach erfolgter …
In den vergangenen Monaten gab es erhebliche Diskussionen darum, welche Tabellen für die Leistungserklärung bei der Windwiderstandsklassen von Markisen anzuwenden sind. In der R+S-Fachzeitschrift …
Endkunden, die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz steuerlich nach §35 c EStG fördern lassen wollen, müssen beim Finanzamt eine entsprechende Fachunternehmererklärung vorlegen. Damit …
Die Technische Richtlinie TR 121 wurde vom BVRS in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe des IVRSA an den aktuellen Stand der Normen angepasst. Darüber hinaus wurden Bewertungskriterien für …
Endkunden, die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz durch die BAFA förden lassen wollen, müssen gegenüber dem Energieeffiezienzexperten bzw. der BAFA eine Fachunternehmererklärung vorlegen. …
Den Kunden im Vorfeld ausgiebig informieren! Durch die Corona-Pandemie sind die Zahlen beim Delikt Einbruchdiebstahl zwar leicht rückläufig, der Wunsch nach Sicherheit vor allem in den eigenen …
Mit Ausgabedatum April 2024 stehen nun nachfolgende Technischen Richtlinien (TR) des BVRS in überarbeiteter Fassung zur Verfügung. Die bisher verwendete Nummerierung wurde aufgegeben. Es handelt sich dabei um folgende Richtlinien:
Aufgrund dieser Überarbeitungen wurde auch das Fachregelwerk des R+S-Handwerks entsprechend angepasst. In der Fassung vom April 2024 sind zudem die relevanten Normen aktualisiert und weitere Dokumente eingefügt worden.
Die Richtinien und das Fachregelwerk finden Sie hier: Fachregelwerk und Technische Richtlinien
Rund um das Thema CE-Kennzeichnung ergeben sich immer wieder eine ganze Reihe von Fragestellungen. Was bei der CE-Kennzeichnung als Hersteller sowie als Verarbeiter von kennzeichnungspflichtigen Bauprodukten zu beachten ist, hat das DIBt übersichtlich zusammengefasst und sind nun auch bei uns im Ratgeber Technik zum Download zu finden.
Ab sofort können sich BVRS-Mitglieder im Ratgeber Technik der Homepage des BVRS eine Vorlage für ein Montageprotokoll herunterladen.
Mit diesem Protokoll können Mitgliedbetriebe nach erfolgter Montage z.B. einer Markise, alle Daten erfassen, um eine ordnungsgemäße Montage und die Verwendung von entsprechend geeigneten und zugelassenen Befestigungsmitteln zu dokumentieren. Diese kann dann dem Kunden übergeben werden und zur eigenen Sicherheit abgelegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im im Mitgliederbereich in der Rubrik Ratgeber Technik .
In den vergangenen Monaten gab es erhebliche Diskussionen darum, welche Tabellen für die Leistungserklärung bei der Windwiderstandsklassen von Markisen anzuwenden sind. In der R+S-Fachzeitschrift 12/2021 hatten wir dazu berichtet. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber Technik im Mitgliederbereich.
Endkunden, die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz steuerlich nach §35 c EStG fördern lassen wollen, müssen beim Finanzamt eine entsprechende Fachunternehmererklärung vorlegen. Damit bestätigt der Fachbetrieb, dass die Maßnahmen fachgerecht ausgeführt wurden. Das entsprechendes Formular steht unseren Mitgliedern im Ratgeber Technik zum Download zur Verfügung.
Die Technische Richtlinie TR 121 wurde vom BVRS in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe des IVRSA an den aktuellen Stand der Normen angepasst. Darüber hinaus wurden Bewertungskriterien für Produkteigenschaften aufgenommen, die nicht in der DIN EN 13659 oder der DIN 18073 abschließend geregelt sind und zur Bewertung des Sollzustandes von Rollläden herangezogen werden können. Die TR 121 gilt als anerkannte Regel der Technik in der Rollladen- und Sonnenschutzbranche und wird insbesondere zur Beurteilung von Schadensbildern und Fehlfunktionen verwendet und kann nachfolgend, oder in der Rubrik Normen und Richtlinien des Technischen Kompetenzzentrums, herunter geladen werden.
Rollläden sind bewährte Produkte. Trotz sorgfältiger Fertigung und fachgerechter Montage kann es zu Unstimmigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern darüber kommen, ob bestimmte Erscheinungen an Rollläden zu beanstanden sind (Mängel). Zu diesem Zweck werden im Rahmen dieser Richtlinie die wichtigsten Produkteigenschaften aufgeführt und eine Hilfestellung bei der Beurteilung dieser Eigenschaften gegeben. Dabei wird Bezug auf die gängigsten in der Baupraxis auftretenden Erscheinungsformen genommen, die immer wieder zu Unstimmigkeiten führen.
Endkunden, die Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz durch die BAFA förden lassen wollen, müssen gegenüber dem Energieeffiezienzexperten bzw. der BAFA eine Fachunternehmererklärung vorlegen. Damit bestätigt der Fachbetrieb, dass die Maßnahmen fachgerecht und den Förderbedingungen der BAFA entsprechend ausgeführt wurden. Die BAFA selbst bietet derzeit noch keinen Vordruck an, der verwendet werden kann. Ein entsprechendes Formular hat der BVRS nun selbst erstellt. Es steht seinen Mitgliedern im Ratgeber Technik zum Download zur Verfügung.
Durch die Corona-Pandemie sind die Zahlen beim Delikt Einbruchdiebstahl zwar leicht rückläufig, der Wunsch nach Sicherheit vor allem in den eigenen vier Wänden ist jedoch nach wie vor sehr hoch.
Bisher waren Tore nur sehr schwer zu klassifizieren, da in der aktuellen Ausgabe der EN 1627-1630 der Anwendungsbereich Tore nicht vorhanden war. Sollten jedoch Tore nach den RC-Klassen klassifiziert sein, so mussten ältere Normen herhalten, nämlich die DIN V ENV 1627:1999! Das Problem bei dieser älteren Norm war jedoch, dass die besonderen Verhältnisse bei Toren nicht wirklich berücksichtigt werden konnte.
Mit der Einführung der DIN/TS 18194:2020-07 ist nun ein Regelwerk verfügbar, das im Konsens zwischen der bayerischen Polizei, Prüfstellen, Torherstellern, dem BVT-Verband Tore und dem Industrieverband Tore Türen Zargen e. V. entwickelt wurde.
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren nach DIN EN 13241 fest, die für den Einbau in Bereichen für den Zugang von Personen dienen und die hauptsächlich für einen sicheren Zugang für Güter und von personengeführten Fahrzeugen im industriellen, gewerblichen und Wohnbereich gedacht sind.
Zwar orientiert sich die DIN/TS 18194 in großen Teilen an den Normen EN 1627..1630, greift aber die produktspezifischen Besonderheiten von Toren auf, insbesondere in den Anforderungen der Prüfung, aber besonders auch in der Bewertung der Ergebnisse. Sie ist nun auch in die KfW-Förderung einbezogen worden.
Die KfW fördert den Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Also auch Nebentüren die sich in der Garage befinden.
Diese müssen:
Diese technischen Mindestanforderungen sind verpflichtend für die Förderung einzuhalten. Die dargestellten Maßnahmen sind einzeln oder in Kombination mit anderen Maßnahmen förderfähig. Die Bestimmungen der jeweiligen Maßnahme sind vollständig umzusetzen.
Je nach Maßnahme kommen folgende Förderprodukte in Betracht:
Bei größeren Renovierungsmaßnahmen empfiehlt sich das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ Er soll dem Abbau von Barrieren dienen und mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz dienen.
Zuschuss für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort.
Vor Umbau und/oder Renovierungen sollte man sich gründlich informieren. Hier wartet erhebliches Einsparpotenzial auf den Kunden. Eine gründliche Beratung des Kunden macht sich auf jeden Fall bezahlt!
Wichtig ist: Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau oder die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. Das Material kann separat durch den Bauherrn erworben werden. Die Materialkosten können gefördert werden, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen des Handwerks erfolgt und durch die Rechnung des Fachunternehmens nachgewiesen wird. Nicht gefördert werden unter anderem Eigenleistungen des Kunden oder die Leistung privater Helfer. (mb)